Baufördergelder

Kanton St. Gallen: Ersatz von Beleuchtungsanlagen

Subventioniert wird der Ersatz bestehender Beleuchtungsanlagen für beheizte Flächen in bestehenden Nichtwohnbauten


Art und Höhe der Subventionen:

  • Zuschuss von Fr. 10.- pro m² Nettogeschossfläche
  • Maximal Fr. 10'000.- je Anlage


Subventionsbedingungen:

  • Der Ersatz einer provisorischen Beleuchtung durch eine dauerhafte nutzungsbezogene Beleuchtung wird nicht unterstützt.
  • Beiträge unter Fr. 2'000.- werden nicht ausbezahlt.
  • Beitragsberechtigt sind nur ganzjährig genutzte Anlagen im Kanton St. Gallen.
  • Beitragsgesuche müssen vor Baubeginn gestellt und bewilligt werden.


Dies ist eine Zusammenfassung der Subventionsrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Massnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.


Geförderte Gewerke:
Energiesparende Haushaltsgeräte


Stand:
16.01.2012
 

Art:
Zuschuss


Antragstellung bei:
Amt für Umwelt und Energie
Energieförderung
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St. Gallen


Tel: 058 229 34 44
info.afu@sg.ch


www.umwelt.sg.ch