Der Kanton St. Gallen fördert ab sofort automatische Holzfeuerungen mit mehr als 70 kW Feuerungswärmeleistung.
Art und Höhe der Subventionen:
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für Anlagen bis 500 kW Zuschuss von Fr. 10'000.- und zusätzlich Fr. 55.- pro MWh Jahreswärmeproduktion
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für Anlagen über 500 kW Zuschuss von Fr. 55'000.- und zusätzlich Fr. 10.- pro MWh Jahreswärmeproduktion
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für Sanierungen bestehender Anlagen über 70 kW Zuschuss von 40 % des Beitrags für entsprechende Neuanlagen
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für die Qualitätsbegleitung QMmini® zusätzlicher Zuschuss von Fr. 1'000.-
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für die Qualitätsbegleitung QM Holzheizwerke® zusätzlicher Zuschuss von Fr. 10'000.-
Subventionsbedingungen:
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Beitragsberechtigt sind Neuanlagen sowie die Sanierung bestehender automatischer Holzfeuerungen (Kesselersatz).
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Bei Anlagen, die eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhalten, wird nur derjenige Wärmeanteil vergütet, der über die vorgeschriebene minimale Wärmeproduktion hinaus anfällt.
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Sowohl für Neubau wie für Sanierung muss eine Qualitätsbegleitung mit QMmini® (für Holzfeuerungen bis 500 kW) beziehungsweise mit QM Holzheizwerke® (für Holzfeuerungen mit Wärmenetzen oder Holzfeuerungen über 500 kW) erfolgen (www.qmholzheizwerke@ch).
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Beitragsberechtigt sind nur ganzjährig genutzte Anlagen im Kanton St. Gallen.
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Beitragsgesuche müssen vor Baubeginn gestellt und bewilligt werden.
Dies ist eine Zusammenfassung der Subventionsrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Massnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.
Geförderte Gewerke:
Holzheizung - Biomasseheizung
Stand
16.01.2012
Art
Zuschuss
Kumulierbarkeit
Kumulierbar mit der kantonalen
Förderung für Wärmenetze.
Antragstellung bei:
Amt für Umwelt und Energie
Energieförderung
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St. Gallen
Tel: 058 229 34 44
info.afu@sg.ch
www.umwelt.sg.ch